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Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

1. Wie bezahle ich meine Miete?

Die Miete inkl. Nebenkosten wird mittels SEPA Lastschriftverfahren eingezogen. Ein entsprechendes Formular wird Ihrem Mietvertrag beigefügt.

2. Wieviel kostet ein Lager oder eine Gewerbeeinheit?

Die Mietpreise variieren je nach Größe. Die genauen Größen und Höhen finden Sie unter Preise, bzw. bei Lagerflächen und Gewerbeflächen.

Zusätzlich zur Miete fällt eine Kaution an. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe, nach Beendigung des Mietverhältnisses, natürlich vollständig rückerstattet.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Kontaktieren Sie uns einfach über Anfrage.

3. Wird eine Kaution verlangt?

Für jeden Mietvertrag wird eine Kaution fällig. Die Höhe ist abhängig von dem gewählten Produkt und beträgt 3 Brutto-Monatsmieten.

4. Wie lange kann ich eine Einheit mieten?

Unsere Mietverträge sind unbefristet.

Die Mietverträge haben keine feste Laufzeit und können nach der Mindestmietdauer jederzeit fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen.

5. Darf ich in einer Lagereinheit eine KFZ-Werkstatt betreiben?

Das Betreiben einer KFZ Werkstatt in einer Lagereinheit ist aufgrund der gewerblichen Auflagen untersagt.

Generell gilt, dass in Lagern keine Werkstätten betrieben werden dürfen. Dafür sind diese nicht mit der notwendigen gewerblichen Berechtigung (Aufenthalts- und Sanitärräumen) ausgestattet. Zudem fehlt das vorgeschriebene Tageslicht, Belüftung, Heizung, etc. Die behördlichen Auflagen sind entsprechend streng und müssen eingehalten werden. Verstöße führen zu einer fristlosen Kündigung.

6. Ich möchte mein Fahrzeug vor meinem Lager abstellen und behindere damit niemanden. Ist dies erlaubt?

Nein, das ist leider nicht erlaubt! Sie können Ihr KFZ nur kurzfristig WÄHREND Ihrer Anwesenheit parken.
Sie dürfen Ihr Fahrzeug unter keinen Umständen vor den Einheiten parken. Die Fahrwege sind Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, und müssen frei bleiben. Abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

7. Kann ich meine Lagereinheit als Lieferadresse für Warensendungen angeben?

Ja, das können Sie! Beachten Sie aber bitte, dass eine Lagereinheit keine offizielle postalische Adresse hat.

8. Welche Gegenstände und Waren dürfen nicht eingelagert werden?

  • Lagerung von umweltgefährdenden, entzündbaren oder leichtentzündbaren, toxischen oder wassergefährdenden Stoffen, mit Ausnahme der Lagerung/ Vorhaltung in zugelassenen Gefahrstoffschränken
  • Lagerung und Vorhaltung von Druckgasflaschen
  • Lagerung von Nahrungsmitteln oder verderbliche Ware, außer wenn diese sicher verpackt sind, sodass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen
  • Tiere jeglicher Art
  • Verbotene, gesetzwidrig in Besitz befindliche sowie sämtliche Arten von Waffen, Sprengstoffe, Munition; Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien, die durch Emission oder Immission Dritte beeinträchtigen könnten
  • Alles was Rauch oder Geruch absondert; sowie jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände
  • Lagern und Abstellen von angemeldeten oder abgemeldeten Fahrzeugen jeglicher Art, außerhalb der gemieteten Einheit. Davon ausgenommen ist das kurzfristige Parken während des Aufenthalts im Park, siehe Hausordnung

9. Folgende Nutzungsarten sind aufgrund der Baugenehmigungen nicht erlaubt:

  • Betrieb von KFZ-Reparaturwerkstätten (Hebebühnen, Wechsel von Ölen und sonstigen umweltgefährdenden Flüssigkeiten und Stoffen)
  • Nutzung als kommerzielle Werkstatt
  • Versammlungsstätten und Vergnügungsstätten aller Art, Schank- und Speisewirtschaften sowie private Feiern
  • Offenes Feuer, Rauchen
  • Wohnungsnutzung
  • Herstellung und Lagerung von Pyrotechnik
  • Das Waschen von Fahrzeugen
  • Elektrische Geräte dürfen nur während der Anwesenheit des Mieters in Betrieb genommen werden
  • Jegliche Art der Tätigkeit, die nicht dem Mietzweck entspricht und/oder gegen geltendes Recht oder für das Grundstück erteilte Genehmigungen verstößt

10. Wie lange bin ich vertraglich gebunden?

Die Mindestmietlaufzeit beträgt 3 Monate.

11. Ich habe Interesse, wie kann ich Kontakt zu Ihnen aufnehmen?

Füllen Sie bitte das Formular unter Kontakt auf unserer Homepage aus, oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

12. Darf ich eine Werkstatt in einer Lagereinheit betreiben?

Werkstätten können nur in Gewerbeeinheiten und auch da nur mit den entsprechenden Genehmigungen betrieben werden. Lagereinheiten erfüllen nicht die gewerbliche Voraussetzungen dafür. Entsprechend können dort auch keine Werkstätten betrieben werden.

Technische Fragen

1. Gibt es in den Lagereinheiten Strom?

Ja. Unsere Lagereinheiten sind beleuchtet und mit Steckdosen (230V) ausgestattet. Starkstrom kann bei Verfügbarkeit kostenpflichtig hinzugebucht werden.

2. Ist die Anlage für schwere Lastkraftwagen zugelassen?

Unser Park ist für Lastkraftwagen mit einem Gewicht von bis zu 7,5t Tonnen befahrbar. Schwerere LKWs sind nicht zulässig – etwaige Schäden müssen wir weiterverrechnen.

3. Gibt es einen Hausmeister und wie kann ich ihn erreichen?

Ja. Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich gerne an unser Service Team. Wir können Sie mit unserem Hausmeister in Verbindung setzten.

4. Wie breit und hoch sind die Einfahrtstore?

Unsere Einfahrtstore haben folgende Maße:

Lager S, M und L: B 3,00 x H 4,00 m
Gewerbe M:
B 3,50 x H 3,00 m
Gewerbe L: B 3,50 x H 4,50 m

5. Kann ich meine Post in den Gewerbepark liefern lassen?

Gewerbe-Einheiten haben einen eigenen Briefkasten und eine offizielle Postadresse. Lagereinheiten haben keine offizielle Postadresse.

6. Wie sind die Einheiten gesichert?

Der gesamte Standort ist videoüberwacht. Zusätzlich ist die Einfahrt außerhalb der Bürozeiten geschlossen und nur mit Zugangscode möglich. Jede Einheit besitzt ihr eigenes Schloss und kann ausschließlich mit dem zugehörigen Schlüssel geöffnet werden.

7. Ist in den Einheiten fließendes Wasser verfügbar?

Wasseranschlüsse befinden sich ausschließlich in den Gewerbeeinheiten. Die Lagereinheiten haben keinen Wasseranschluss.

8. Wie groß sind die Lagereinheiten bzw. Gewerbeeinheiten?

Lager S: 26 m²
Lager M: 52m²
Lager L: 104m²

Gewerbe M: 125m² 130m²
Gewerbe L: 175m² 180m²

Alle Maße sind Nettomaße und können leicht variieren.

Fragen zu Laufzeiten und Kündigung

1. Ich möchte kündigen, was muss ich beachten?

Bei der Rückgabe des Mietobjektes ist zu beachten, dass Sie diese rechtzeitig so zurückgeben wird, wie sie übernommen wurde.

Das bedeutet, dass die Einheit leer und gereinigt ist und keine Schäden aufweist. Unser Serviceteam vereinbart mit Ihnen einen Termin, an dem die Übergabe vorgenommen wird.

2. Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Sie erhalten anschließend von uns eine Kündigungsbestätigung mit dem Datum, an dem die Einheit übergeben werden muss.

3. Wann wird meine Kaution zurückerstattet?

Nach erfolgreicher Übergabe Ihrer Einheit, im vertraglich vereinbarten Zustand, wird Ihnen die Kaution zurückerstattet. Sollten Schäden durch den Mieter entstanden sein, so werden diese mit der Kaution verrechnet.

4. Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen.

5. Darf ich meine Einheit untervermieten?

Nein. Eine Untervermietung verstößt gegen den Vertrag und kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Sie können uns aber gerne einen Nachmieter vorstellen, der dann neuer Hauptmieter werden könnte.

Sie haben Interesse an eine Lager- oder Gewerbefläche?

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